Beitragsordnung des Cannabis Social Club Stuttgart Green Paradies


§ 1 Beitritt


1. Mitglied kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet hat, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland nachweisen kann und sich mit den Zielen und dem Zweck des Vereins
identifiziert und diese unterstützen möchte.
2. Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Antrag beim Vorstand beantragt. Bei
Aufnahme ist eine Gebühr von 20 EUR zu entrichten. Über die Annahme entscheidet
der Vorstand innerhalb von vier Wochen. Eine Ablehnung muss schriftlich mit
Begründung erfolgen. Der Antragsteller kann die Entscheidung der nächsten
Mitgliederversammlung vorlegen, die final entscheidet.
3. Alle neuen Mitglieder erhalten zunächst den Status eines Fördermitgliedes.
Vollmitgliedschaft erfordert aktive Mitarbeit und einen schriftlichen Antrag, der vom
Vorstand genehmigt werden muss.
4. Ehrenmitglieder können auf Vorschlag des Vorstands durch die
Mitgliederversammlung ernannt werden. Ehrenmitglieder sind von der
Beitragszahlung befreit und genießen alle Rechte eines Vollmitglieds.

§ 2 Mitgliedschaftsarten und Rechte


1. Fördermitglieder haben das Recht zur Teilnahme an Veranstaltungen und zur
Einreichung von Anträgen an den Vorstand und die Mitgliederversammlung. Sie
besitzen Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimm- und Wahlrecht.
2. Vollmitglieder sind durch aktive Mitarbeit und Vorstandsbeschluss definiert, besitzen
volle Stimm- und Wahlrechte und sind zu aktiver Teilnahme an den Vereinsaktivitäten
berechtigt. Vollmitglieder verpflichten sich zu mindestens 10 Stunden ehrenamtlicher
Arbeit pro Monat, wobei Ausnahmen aus wichtigem Grund möglich sind.

 

§ 3 Beitragszahlungen


1. Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich im Voraus fällig und werden am 1. Juni eines jeden
Jahres erhoben.
2. Der reguläre Jahresbeitrag für natürliche Personen beträgt 120 €. Für juristische
Personen werden die Beiträge individuell festgelegt.
3. In Härtefällen kann der Vorstand den Beitrag reduzieren oder stunden. Kriterien für
Härtefälle werden vom Vorstand festgelegt und transparent gemacht.

 

§ 4 Ende der Mitgliedschaft


1. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.
2. Der Austritt ist jederzeit möglich, wobei eine Frist von 3 Monaten zum Quartalsende
eingehalten werden muss. Die Austrittserklärung wird durch schriftliche Mitteilung an
den Vorstand wirksam.
3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblichem
Maße gegen die Vereinssatzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Über den
Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands.

 

§ 5 Schlussbestimmungen


1. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen
werden.
2. Die geänderte Beitragsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung auf der
Website des Vereins in Kraft.

Für weitere Informationen wird auf die aktuelle Satzung und Beitragsordnung des Cannabis
Social Club Stuttgart Green Paradies verwiesen. Diese Beitragsordnung ergänzt die
Beitrittsbedingungen gemäß der Satzung des Vereins.